Ihr Steuerberater in Mannheim – COLLING Steuerkanzlei

Heilberufe

Vorab: Herr Prof. Dr. Thorsten Colling (Steuerberater, Dipl.-Betriebswirt (DH)) in Mannheim ist FACHBEREATER FÜR DEN HEILBERUFEBEREICH (IFU / ISM gGmbH)

Das deutsche Gesundheitswesen – ein Markt mit vielen Herausforderungen

Behandler sein, um Menschen zu helfen

Ihre Berufung zum Arzt, Zahnarzt oder zu einem Angehörigen der anderen Heilberufe stellt jeden Tag höchste Anforderungen an Ihre Fachkenntnisse, an Ihre Leistungsfähigkeit und damit an Sie selbst.Kaum ein anderer Wirtschaftsbereich unterliegt stetig so vielen grundlegenden Veränderungen wie das Gesundheitswesen. Sie als Angehöriger der Heilberufe und Heilhilfsberufe sehen sich zunehmend konfrontiert mit dem Wechsel der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Innerhalb der letzten Jahre haben sich diese Änderungen vermehrt negativ auf Ihr Einkommen ausgewirkt; ein Rückgang dieser Tendenz ist derzeit nicht ersichtlich. Dabei gilt: Je höher der Anteil der kassenärztlichen Abrechnung an Ihrer Gesamtabrechnung, desto mehr sind Sie von einem Einkommensrückgang betroffen.

Unternehmer werden, um Behandler zu bleiben

Im Rahmen Ihrer Ausbildung zum Arzt, Zahnarzt oder zu einem Angehörigen der weiteren Heilberufe erlangen Sie höchst spezialisierte Kenntnisse, welche Sie profund auf die Ausübung Ihres Berufes vorbereiten und Sie zu weitreichenden Leistungen befähigen. Ausreichende betriebswirtschaftliche und steuerliche Grundlagen bekommen Sie in der Regel nicht vermittelt. Gerade diese Kenntnisse sind es aber, die – neben Ihren Kernkompetenzen als Behandler – in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen haben und deshalb ebenso ein gewichtiges Element Ihres Erfolges darstellen wie Ihre individuelle Fachkompetenz.

Im Folgenden können Sie sich eingehend - speziell für Ihren Fachbereich - über steuerliche Neuigkeiten, Fallstricke und Vorsorgemaßnahmen informieren.


Aktuelles

   
Testierfreiheit

Kann der behandelnde Arzt Erbe sein? mehr...

Einschätzung der GKV

Apps auf Rezept mit durchwachsener Bilanz mehr...

Analyse

Investitionsbedarf bei ärztlicher Existenzgründung steigt weiter mehr...





Video-Tipps

   

Hier finden Sie Erklärvideos zu Steuerfragen, die praktisch in jeder Arztpraxis auftauchen. Die Videos zeigen Ihnen kurz und verständlich, wie Sie Steueroptimierungen nutzen und Fallen vermeiden.




Merkblätter und Checklisten

   

Umfassende Informationen und Empfehlungen zu Steuerthemen für Ärzte finden Sie in unseren Merkblättern. Sie können sich die Merkblätter direkt am Bildschirm ansehen oder sie ausdrucken.



Spezialisten beauftragen, um Sicherheit zu erlangen

Wussten Sie, dass es Steuerberater gibt, die sich auf Ihren Beruf spezialisiert haben?

Herr Prof. Dr. Thorsten Colling hat nach seinem Studium zum Diplom-Betriebswirt an einer Hochschule in Mannheim zusätzlich die Qualifikation des Fachberaters für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH) erlangt. Herr Prof. Dr. Colling, niedergelassen in seiner Steuerkanzlei im Raum Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg (Rhein-Neckar-Raum) hat gemäß der bundeseinheitlichen Fachberaterordnung für Steuerberater (FBO) bewiesen, dass er über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen verfügt, die erheblich das Maß dessen übersteigen, das die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung des Berufs des Steuerberaters vermittelt.

Die kompetente Beratung der Ärzte, Zahnärzte und der weiteren Angehörigen der Heil- und Heilhilfsberufe stellt sehr hohe Anforderungen an den steuerlichen Berater. Herr Steuerberater Thorsten Colling bietet Ihnen in seiner Steueranzlei in Mannheim individuelle und maßgeschneiderte Lösungen.

Ihre Vorteile:
  • Maßgeschneiderte betriebswirtschaftliche Fachberatung
  • Individuelle steuerliche Beratung
  • Spezialisierte betriebswirtschaftliche Auswertungen und Kennzahlen für den medizinischen Bereich
  • Mehrjahresvergleiche
  • Analyse – Beratung – Umsetzung: Potentiale ausbauen
  • Ganzheitliche Konzepte unter Berücksichtigung Ihres privaten und freiberuflichen Bereiches


Rufen Sie uns an und vereinbaren Ihr persönliches Gespräch!

Ihr
Prof. Dr. Thorsten Colling
Dipl.-Betriebswirt (DH)
Steuerberater

Aktuelles

Testierfreiheit

Kann der behandelnde Arzt Erbe sein? mehr...

Einschätzung der GKV

Apps auf Rezept mit durchwachsener Bilanz mehr...

Analyse

Investitionsbedarf bei ärztlicher Existenzgründung steigt weiter mehr...

Was geplant ist

Eckpunkte zur Notfallreform mehr...

Standort Deutschland

Nationale Pharmastrategie sieht Vereinfachungen vor mehr...

Grüne Apotheke

Neue Fortbildung zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit  mehr...

Medizinisches Cannabis

Rabattgewährung auf ärztliche Behandlungskosten kann zulässig sein mehr...

Notsituation

Übernahme von Behandlungskosten bei Bewusstlosigkeit mehr...

Praxis- und Apothekenabgabe

Gut ein Zehntel der Apotheken schließt ohne Nachfolger mehr...

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mehrheit sieht KI als Chance mehr...

Video-Tipps

Datenschutzgrundverordnung: Das ist beim Umgang mit Patientendaten zu beachten

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Weitere Informationen

Gesundheitsdaten sind besonders sensible persönliche Daten. Entsprechend streng ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weitere Regelungen. Bei Verstößen drohen Strafen bis hin zu Haftstrafen. Das Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der aktuellen Datenschutzbestimmungen vorgehen sollten.

Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben

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Weitere Informationen

Bei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für die Buchführung in Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen müssen. Die Dokumentation soll beschreiben, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. Welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben soll und wie Sie die Dokumentation erstellen, erfahren Sie in diesem Video.

Kassenaufzeichnungen in Arzt- und Zahnarztpraxen

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Weitere Informationen

Betriebsprüfer dürfen zu unangekündigten Kassen-Nachschauen in die Praxis kommen. Geprüft wird, ob Bareinnahmen und -ausgaben korrekt aufgezeichnet wurden. Wie Sie das gewährleisten, erklärt dieses Video.

Gewerbesteuerfallen für Praxen

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Weitere Informationen

Arzt- und Zahnarztpraxen können schnell gewerbesteuerpflichtig werden. Für Gemeinschaftspraxen besteht sogar die Gefahr, dass auch nicht gewerbliche Umsätze umqualifiziert werden. Die damit zusammenhängenden bürokratischen und finanziellen Belastungen gilt es zu vermeiden. Wie, dazu bekommen Sie wichtige Hinweise in diesem Video.

Investitionen in die Praxis: Warum sich Schulden lohnen können

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Weitere Informationen

Mit Fremdfinanzierungen können Sie finanzielle Sicherheit gewinnen und auch noch Steuern sparen. Aber vor jeder Investition sollten die Umstände und verschiedene Finanzierungen geprüft werden. Dieses Video zeigt warum.

Elektronische Betriebsprüfung: Wann eine Prüfung droht und wie Sie sich richtig vorbereiten

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Weitere Informationen

Betriebsprüfungen in Arztpraxen haben häufig konkrete Anlässe. Welche Anlässe immer wieder vorkommen, erfahren Sie in diesem Video. So können Sie sie vermeiden und das Risiko von Betriebsprüfungen in Ihrer Praxis verringern.

Umsatzsteuerfreie ärztliche Leistungen

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Weitere Informationen

Der Grundsatz, dass ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind, wird immer mehr aufgeweicht. Grund sind die Zunahme von umsatzsteuerpflichtigen IGe-Leistungen sowie aktuelle Urteile des EuGH. So gehen Sie richtig damit um.

Praxis-PKW: Günstig fahren und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

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Weitere Informationen

Bei Praxis-Pkws streicht das Finanzamt des Öfteren Betriebsausgaben. Halten Sie die in diesem Video erläuterten Vorgaben ein, müssen Sie keine Abzüge befürchten.

Steuerfreie Gehaltsextras: Attraktive Zusatzzahlungen ohne Steuer- und Abgabenbelastung

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Weitere Informationen

Diese Leistungen können Sie Mitarbeitern Ihrer Praxis gewähren, ohne dass Sie als Arbeitgeber Steuern und Abgaben tragen müssen. So können Sie mit attraktiven Gehältern gute Mitarbeiter locken.


Merkblätter und Checklisten

Investitionen in die Praxis richtig finanzieren
Niemand macht gerne Schulden. Aber selbst wenn Sie Investitionen in Ihre Praxis aus liquiden Mitteln stemmen können, kann eine Finanzierung mit Fremdmitteln steuerlich und betriebswirtschaftlich besser sein. Lesen Sie in diesem Merkblatt, welche Faktoren Sie vor einer Investition bedenken sollten und welche Fragen wir mit Ihnen dazu klären können.
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Wann Arztpraxen gewerbesteuerpflichtig werden
Arztpraxen sind nur dann von der Gewerbesteuerpflicht befreit, wenn sie primär arzttypische Tätigkeiten ausüben. Arbeiten Ärzte auch gewerblich, kann schlimmstenfalls die gesamte Praxis zu einem Gewerbebetrieb werden. Das zeigt auch ein aktuelles BFH-Urteil. Wo die Gefahren lauern und welche Gegenmaßnahmen möglich sind, erfahren Sie hier.
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Umsatzsteuer bei Heilberufen
Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und viele andere heilberuflich Tätige gelten steuerlich als Freiberufler und zahlen deshalb keine Umsatzsteuer. Doch das ist nicht immer so. Hier erfahren Sie, wann die Befreiungen nicht gelten.
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Steuernachzahlungen als Liquiditätsfalle für Arztpraxen
Liquiditätsschwierigkeiten treffen selbst gut laufende Arztpraxen. Das Problem: Einnahmen und Ausgaben fallen in Arztpraxen zeitlich oft weit auseinander. Besonders bei Steuervorauszahlungen. Die sind es auch meist, die Liquiditätsprobleme auslösen. Lesen Sie in diesem Merkblatt, wie es zu Liquiditätsproblemen kommt und wie Sie wirksam vorbeugen.
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Die Verfahrensdokumentation in der Praxis
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung müssen Sie auch beachten, obwohl Sie als Arzt oder Zahnarzt meistens nicht zu einer umfassenden Buchführung verpflichtet sind. Vorgeschrieben ist damit, dass Sie eine Verfahrensdokumentation führen, aus der Inhalt, Aufbau und Ablauf der eingesetzten EDV-Verfahren klar hervorgehen. Was dazu gehört, lesen Sie in diesem Merkblatt.
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Steuerliche Behandlung der Vertragsarztzulassung
Wie eine Praxis mit kassenärztlicher Zulassung beim Kauf steuerlich behandelt wird, erläutert dieses Merkblatt
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Buchführung für die Arztpraxis
Als Freiberufler sind Sie nicht verpflichtet, für Ihre Arztpraxis Bücher zu führen. Um die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Praxis im Blick zu behalten ist es jedoch zu Ihren eigenen Gunsten. Denn spätestens bei Gesprächen mit Banken über eventuelle Kreditmittel oder bei Ihrer Planung für die Zukunft erfahren Sie, wie wichtig aussagekräftige Buchhaltungsunterlagen sind.
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Verträge zwischen nahen Angehörigen - in der Praxis und privat
Wenn Sie mit Angehörigen Verträge abschließen, müssen die wie unter Fremden üblich gestaltet und durchgeführt werden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie in diesem Merkblatt.
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Führung eines Fahrtenbuchs
Mit einem Fahrtenbuch weisen Sie den tatsächlichen Anteil der privaten Nutzung eines Praxis-PKWs schlüssig nach. Auf Grundlage der Aufzeichnungen kann ein individueller geldwerter Vorteil ermittelt werden. Lesen Sie hier, was dabei zu beachten ist.
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Geschenke, Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen
Wenn Sie Mitarbeitern oder Partnern Ihrer Praxis etwas Gutes tun wollen und sie beschenken oder zum Essen oder einer Betriebsveranstaltung einladen, prüft das Finanzamt genau, ob die Ausgaben betrieblich veranlasst sind. Außerdem sind weitere Einschränkungen zu beachten. Weil die Einschränkungen oft nicht bekannt sind oder nicht ernst genommen werden, kommt es hier häufig zu Steuernachzahlungen. Das Merkblatt erklärt Ihnen in kompakter Form, worauf Sie bei Geschenken und Einladungen unbedingt achten müssen, um auf der sicheren Seite zu sein.
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Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Mitarbeiter der Arztpraxis
Von jedem Euro einer Gehaltserhöhung geht oft mehr als die Hälfte für Steuern und Sozialabgaben drauf. Diesen erheblichen Abzügen können Sie entgegentreten, indem Sie Mitarbeitern steuerbegünstigte oder steuerfreie Gehaltsbestandteile anbieten.
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Aufbewahrungspflichten
Geschäftsunterlagen müssen sowohl nach dem Steuerrecht als auch nach dem Handelsrecht aufbewahrt werden. Hier erfahren Sie, welche Fristen für welche Unterlagen gelten.
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Datenschutzrecht: Was es für Ihre Praxis bedeutet
In Ihrer Praxis haben Sie mit besonders sensiblen Daten zu tun: Gesundheitsdaten von Patienten. Dieses Merkblatt informiert Sie darüber, welche Anforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind.
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